Hauptstadtzulage für alle!

12.03.2024

Worum geht es bei der Hauptstadtzulage?
Die Hauptstadtzulage von 150 Euro wird in Berlin seit November 2020 vom Senat gezahlt. Sie kann mit einem monatlichen Zuschuss zum Job-/Firmenticket beantragt werden, der von den 150 Euro abgezogen wird. Bei Verzicht auf den Zuschuss werden die 150€ als monatliche steuerpflichtige Zulage gezahlt. Derzeit zahlt der Senat diese Zulage einseitig, ohne ver.di an der Ausgestaltung zu beteiligen. Da die Zulage im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) nicht vorgesehen war, hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), in der Berlin Mitglied ist, angedroht, Berlin auszuschließen, wenn die Zulage über das Jahr 2025 hinaus weitergezahlt wird. In einem ersten Schritt hat Berlin nur noch einen Gaststatus in der TdL. Das bedeutete unter anderem, dass es sich nicht an Abstimmungen beteiligen darf.

Für wen gilt die Hauptstadtzulage bisher?
Der Senat hat bei seiner einseitigen Zahlung der Hauptstadtzulage sehr willkürliche Grenzen gezogen, wer sie bekommt und wer nicht. So lautete die Begründung, dass die Zulage gezahlt würde, um gegenüber den besser zahlenden Bundesbehörden in Berlin konkurrenzfähig zu sein. Allerdings gilt die Zulage auch für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe. U.a. die Beschäftigten der Hochschulen sind jedoch von der Zulage ausgenommen, obwohl es dort viele Verwaltungsbeschäftigte gibt, die wegen der besseren Bezahlung in die Bundesbehörden abwandern könnten. Tatsächlich kommen solche Wechsel auch häufig vor. ver.di hat diese willkürliche Trennung immer kritisiert. Unsere Haltung als ver.di ist klar: alle, die für den öffentlichen Dienst arbeiten und deshalb nach dem TVL oder daran angelehnt bezahlt werden, müssen die Hauptstadtzulage bekommen. Das gilt für zahlreiche rechtlich selbstständige Betriebe, wie das Deutsche Technikmuseum, oder Berlin Partner. Aber auch für die Hochschulen, die Freien Träger der Wohlfahrtspflege und Kultureinrichtungen wie die Stiftung Oper. Aktuell bekommen ca. 130.000 Angestellte und Beamte die Zulage. Würden alle Beschäftigten einbezogen, die im mittelbaren öffentlichen Dienst und bei freien und kirchlichen Trägern für den öffentlichen Dienst arbeiten, kommen noch einmal ca. 100.000 Beschäftigte hinzu.

Warum jetzt die Auseinandersetzung um die Hauptstadtzulage?
In der Tarifrunde der Länder 2023 hat ver.di die Forderung nach einer Zulage für alle Stadtstaaten aufgestellt. Zugleich hatte das Land Berlin ein Interesse daran, dass die Stadtstaatenzulage „legalisiert“ wird, damit es wieder vollwertiges Mitglied in der TdL werden kann. Vor diesem Hintergrund einigte man sich darauf, dass die Hauptstadtzulage im Tarifvertrag festgeschrieben wird. Behauptungen seitens des Senats, dass Berlin den anderen Bundesländern zusagen musste, den Empfängerkreises nicht auszuweiten, werden von Landesregierungen anderer Bundeländer nicht bestätigt.

Vertrauensbruch des Senats
Nach der Einigung über die Tarifierung der Hauptstadtzulage hat der Senat schriftlich zugesagt, dass die Hauptstadtzulage künftig auch für die Beschäftigten der Freien Träger bezahlt wird. Diese Zusage hat der Senat später wieder zurückgenommen. Mit diesem Wortbruch hat der Senat das Vertrauen von tausenden Beschäftigten der Freien Träger in die Verlässlichkeit politischer Zusagen bereits jetzt nachhaltig beschädigt.

Wer verhandelt über die finale Ausgestaltung der Hauptstadtzulage?
Über die genaue Ausgestaltung der Zulage verhandelt ver.di mit der TdL. Dabei werden sowohl Vertreter*innen von ver.di-Berlin als auch Vertreter*innen des Berliner Senats beteiligt sein. Für das Verhalten der TdL in den Verhandlungen wird entscheidend sein, welche Position der Berliner Senat zum Geltungsbereich der Zulage einnimmt. Es ist also politisch unredlich, wenn der Berliner Senat aktuell eine Positionierung zur Hauptstadtzulage vermeidet und auf die TdL verweist. Ver.di fordert: der Senat muss sich jetzt zu einer Hauptstadtzulage für alle bekennen.

Wie ist der Zeitplan für die Verhandlungen?
Zunächst müssen die Redaktionsverhandlungen für den allgemeinen Teil des TVL abgeschlossen werden. Erst danach sollen die Verhandlungen über die Hauptstadtzulage beginnen. Damit ist erst Mitte des Jahres oder sogar erst nach der Sommerpause zu rechnen.