Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an.
Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten spezialisierte Juristinnen und Juristen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH. Jährlich werden diese in ca. 50.000 Verfahren für unsere Mitglieder tätig. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz kompetente fachliche Vertretung. Generelle Hinweise zum ver.di-Rechtsschutz sind auch hier zu finden.
Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen gemäß der ver.di Rechtschutzrichtlinie erhält jedes ver.di-Mitglied, wenn hinreichende Aussichten auf Erfolg bestehen, im konkreten Rechtsfall die Wartezeit (eine Mitgliedschaft von drei Monaten, bevor der Rechtsfall eingetreten ist) erfüllt ist und in der Vergangenheit Beiträge in satzungsgemäßer Höhe gezahlt wurden.
Rechtsauskünfte werden schon ab Beginn der ver.di-Mitgliedschaft und Beitragszahlung erteilt.
Bei Rechtsschutzanfragen, insbesondere im Falle der Kündigung des Arbeitsvertrags nehmen Sie bitte ohne weitere Verzögerung über die Telefonnummer 030-88 666 auf. Hier ist Eile geboten – eine Kündigung kann rechtlich wirksam nur innerhalb von drei Wochen mit einer Klage beim Arbeitsgericht angegriffen werden.
Halten Sie bitte das Kündigungsschreiben und den Arbeitsvertrag sowie die letzte Verdienstbescheinigung bereit. Notieren Sie sich das Datum des Empfangs des Kündigungsschreibens.
Übrigens: Wir bilden auch Rechtsreferendar*innen in ihrer Wahlstation aus. Frühere Referendar*innen unseres landesbezirklichen Rechtsschutzes sind mittlerweile hauptamtlich für ver.di tätig oder arbeiten als Rechtsanwält*innen in renommierten Arbeitsrechtskanzleien in Berlin. Es lohnt sich also nachzufragen!
Wir setzen uns für unsere Mitglieder ein und sind deshalb dankbar für Anregungen und Lob. Aber auch Kritik und Beschwerden sind hilfreich. Darum empfiehlt es sich, für Beschwerden, Lob oder Kritik in juristischen Fragen den Leiter der Rechtsabteilung, Steffen Damm, im Landesbezirk Berlin-Brandenburg zu kontaktieren.
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