Liebe Kollegin, lieber Kollege,
in Anbetracht der Corona-Epidemie sehen auch wir uns in den nächsten Wochen gezwungen, die Art und Weise der persönlichen Lohnsteuerberatung zum Schutz aller Beteiligten anzupassen.
Hinweis: Solltest du deine Lohnsteuer in Brandenburg abgeben müssen, wende dich bitte direkt an unsere Brandenburger ver.di Bezirke!
Derzeit ausschließlich online-Service
Wir wollen auch in dieser Zeit unseren Service für unsere ver.di-Mitglieder anbieten, in dieser Zeit jedoch ausschließlich online.
Wie soll dies passieren?
Da es sich aktuell um keinen Präsenztermin handelt, wird sich der*die Berater*in rechtzeitig (ggf. auch 1 – 3 Tage später) mit dir in Verbindung setzen. Ihr verabredet gemeinsam den Verfahrensweg, ob du deine Unterlagen per e-mail direkt an den/die Berater*in schickst. Falls du diese online-Möglichkeit nicht hast, kannst du deine Unterlagen per Post an deinen zuständigen ver.di-Bezirk senden. Wir leiten dann deine Post an den/die jeweilige Berater*in weiter.
Bitte sortiere die für dich relevanten Unterlagen entsprechend der Checkliste mit, die du mit der Bestätigungsmail erhältst.
Für ver.di-Mitglieder ohne Internet-Anschluss gibt es die Möglichkeit von Mo – Do 09:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr, über die Telefonnummer (030) 8866-5105 Termine zu vereinbaren.
Wir wollen so viele Termine wie möglich gewährleisten. Solltest du deinen Termin nicht wahrnehmen können, lösche bitte diesen im Kalender mit Rücksicht auf andere ver.di-Mitglieder.
Wir hoffen hiermit dem gesundheitlichen Schutz aller Beteiligten und der Aufrechterhaltung unseres Lohnsteuer-Services gleichermaßen gerecht zu werden.
Mit kollegialen Grüßen
Dein ver.di Lohnsteuerteam
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir können leider nicht gewährleisten, dass die Anträge noch fristgerecht bearbeitet werden können.
Wir bitten euch vorsichtshalber, einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt zu stellen.
Der Umfang der Hilfeleistung in Steuersachen durch ver.di ist beschränkt. Gemäß § 4 Nr. 7 StBerG sind Berufsvertretungen oder auf ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder befugt. Auf dieser Grundlage werden für den Lohnsteuerservice ver.di folgende abschließende Regelungen für die Beratung vorgegeben:
Eine Beratung kann erfolgen, wenn satzungsgemäßer Mitgliedsbeitrag entrichtet wird.
Im Einzelnen gilt für die Einkunftsarten folgendes:
Die Beratung darf erfolgen bei:
Die Beratung darf nicht erfolgen bei:
Beim Vorhandensein von Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb usw., entfällt die Beratungsbefugnis für den kompletten Steuerfall, da eine „Teil-Steuerklärung“ nicht zulässig ist.
Interesse an der Mitarbeit als ehrenamtliche*r ver.di-Lohnsteuerbeauftragte*r?
In ver.di gibt es die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zur/zum Lohnsteuerbeauftragten ausbilden zu lassen. In einer einwöchigen Schulung (oder über mehrere Wochenenden verteilt) erhältst du alle nötigen Kenntnisse, um über ein Lohnsteuerprogramm am Computer die Einkommensteuererklärung für Mitglieder durchführen zu können. Nach dieser Woche kannst du für ver.di-Mitglieder in deinem ver.di-Bezirk die Einkommenssteuererklärungen durchführen.
Termine mit den Mitgliedern werden online oder über den jeweiligen ver.di Bezirk vereinbart. Für die Beratungstermine kannst du ein Büro mit PC in einer ver.di-Geschäftsstelle (Verfügbarkeit begrenzt) nutzen oder im Homeoffice arbeiten. Steuerrechtlich ist alles durch die ver.di-Bundesverwaltung mit dem Finanzamt abgestimmt.
Voraussetzungen:
Dann bist du genau die/der Richtige!
Wenn du z.B. in einem Betrieb/Dienststelle tätig bist, in dem/der über 20 Kolleginnen und Kollegen ver.di-Mitglied sind, wäre eine Beratung deiner ver.di-Kolleginnen und Kollegen denkbar. Oder scheidest du demnächst aus dem Berufsleben aus, hast viel Freizeit, in der du gern ehrenamtlich tätig sein möchtest? Wie wäre es dann mit einer Ausbildung zur/zum Lohnsteuerbeauftragten?
Für jede Region gibt es eine/n zuständige/n Betreuer*in für Lohnsteuerbeauftragte, an die/den du deine Beratungsfälle meldest, die/der aber auch für Fragen oder Probleme zur Verfügung steht.
Einmal jährlich nimmst du an einem 2- bis 3-tägigem Aufbauseminar teil, das dir die jeweiligen Neuerungen im Steuerrecht und sonstige wichtige Informationen vermittelt.
Das Konzept des Lohnsteuerservice ist schon sehr lange erprobt und ausgereift.
Es ist für unsere Mitglieder das Werbeargument schlechthin, denn mit der kostenlosen Erstellung der Steuererklärung hat man ja den Mitgliedsbeitrag eines Jahres fast schon wiedergewonnen.
Interessiert?
Dann melde dich per e-mail direkt bei deinem ver.di Bezirk – die Kontakte findest du auf dieser Internetseite.
Lohnsteuerservice
030 / 88 66 6
030 / 88 66 5900
lst.bb@verdi.de
Bezirksverwaltung
0355 / 478 58 0
0355 / 478 58 24
bz.cottbus@verdi.de
Bezirksverwaltung
0335 / 606 77 0
0335 / 606 77 77
bz.nob@verdi.de
Bezirksverwaltung
0331 / 27 574 0
0331 / 27 574 11
bz.potsdam@verdi.de
Kostenlose Beratung für ver.di Mitglieder in Euren Bezirken.
Der Weg durch das Steuerlabyrinth wird nicht einfacher.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung wünscht sich Mann/Frau kompetente Hilfe durch eine/n vertrauenswürdige/n Berater/in.
Der ver.di-Lohnsteuerservice verfügt über ein Team an ehrenamtlichen Lohnsteuerbeauftragten, um den Ansprüchen einer guten Steuerberatung gerecht zu werden.
Wir helfen
Die Kosten für die Beratung sind bereits mit dem ver.di-Mitgliedsbeitrag abgegolten. Selbstverständlich wahren die Lohnsteuerbeauftragten das Steuergeheimnis und beraten vertraulich.
Die neuen Datenschutzbestimmungen erfordern auch für den ver.di-Lohnsteuerservice neue Einverständniserklärungen.
Diese bitte herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zum Beratungstermin mitbringen. Bei zusammen Veranlagten (Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft) unbedingt die Unterschrift des Partners/der Partnerin mitbringen.
Falls die Steuererklärung auch volljährige Kinder umfassen soll, ist auch deren Unterschrift auf der Einverständniserklärung erforderlich.
Hinweis
Es handelt sich hier um ein freiwilliges Zusatzangebot unser ehrenamtlichen Kollegen und keine der üblichen Leistungen, die dem Mitglied auf Grund der Mitgliedschaft zusteht.