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    Lohnsteuerservice

    Kostenlose Beratung für ver.di Mitglieder in Euren ver.di Bezirken. Wir helfen Euch gerne weiter.

    Taschenrechner
    © cohdra

WICHTIGER HINWEIS

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Hinweis: Solltest du deine Lohnsteuer in Brandenburg abgeben müssen, wende dich bitte direkt an unsere Brandenburger ver.di Bezirke!

Terminbuchung:

Um deine Steuererklärung bei einem*r unserer ehrenamtlichen Berater*innen erstellen zu lassen, ist die Buchung eines Termins im Lohnsteuerkalender unter lohnsteuer-berlin.service-verdi.de notwendig. Wir müssen aktuell um dein Verständnis bitten, dass aufgrund der hohen Nachfrage kurzfristig kaum Termine zur Verfügung stehen. Bitte immer wieder nachschauen, da Termine auch kurzfristig abgesagt werden.

Nach der Buchung erhältst du eine Bestätigungsmail und zwei Tage vor dem gebuchten Termin noch eine Erinnerungsmail. Bitte bringe zu dem Termin die für dich relevanten kopierten Unterlagen entsprechend der Checkliste mit, die du mit der Bestätigungsmail erhältst.

Online Termin buchen

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Für ver.di-Mitglieder ohne Internet-Anschluss gibt es die Möglichkeit am Dienstag von 09:00 – 11:00 Uhr und Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr über die Telefonnummer (030) 8866-5105 Termine zu vereinbaren.

Wir wollen so viele Termine wie möglich gewährleisten. Solltest du deinen Termin nicht wahrnehmen können, lösche bitte diesen im Kalender mit Rücksicht auf andere ver.di-Mitglieder (die entsprechende Weiterleitung steht in der Bestätigungsmail).

Mit kollegialen Grüßen
Dein ver.di Lohnsteuerteam

Abgabefristen für die Steuererklärung
© ver.di

Information zum Lohnsteuerservice

Der Umfang der Hilfeleistung in Steuersachen durch ver.di ist beschränkt. Gemäß § 4 Nr. 7 StBerG sind Berufsvertretungen oder auf ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder befugt. Auf dieser Grundlage werden für den Lohnsteuerservice ver.di folgende abschließende Regelungen für die Beratung vorgegeben:

Eine Beratung kann erfolgen, wenn satzungsgemäßer Mitgliedsbeitrag entrichtet wird.

Im Einzelnen gilt für die Einkunftsarten folgendes:

Die Beratung darf erfolgen bei:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Sonstigen Einnahmen (wiederkehrende Bezüge – Renten und Pensionen)
  • Angelegenheiten des Familienleistungsausgleiches
  • Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Nichtveranlagungsbescheinigung im Zusammenhang mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und Sonstigen Einnahmen
  • Angelegenheiten i.S. des § 35 a Abs. 2 und 3 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)
  • Kapitaleinnahmen (nur bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages)

Die Beratung darf nicht erfolgen bei:

  • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einnahmen aus Gewerbebetrieb (u.a. Photovoltaikanlagen)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Beim Vorhandensein von Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb usw., entfällt die Beratungsbefugnis für den kompletten Steuerfall, da eine „Teil-Steuerklärung“ nicht zulässig ist.

Steuern sparen mit ver.di: Helfe anderen Mitgliedern dabei!

Interesse an ehrenamtlichem Engagement?
Prima, mach mit beim ver.di-Lohnsteuerservice!

Mach mit!

Interesse an der Mitarbeit als ehrenamtliche*r ver.di-Lohnsteuerbeauftragte*r?

In ver.di gibt es die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zur/zum Lohnsteuerbeauftragten ausbilden zu lassen. In einer einwöchigen Schulung (oder über mehrere Wochenenden verteilt) erhältst du alle nötigen Kenntnisse, um über ein Lohnsteuerprogramm am Computer die Einkommensteuererklärung für Mitglieder durchführen zu können. Nach dieser Woche kannst du für ver.di-Mitglieder in deinem ver.di-Bezirk die Einkommenssteuererklärungen durchführen.

Termine mit den Mitgliedern werden online oder über den jeweiligen ver.di Bezirk vereinbart. Für die Beratungstermine kannst du ein Büro mit PC in einer ver.di-Geschäftsstelle (Verfügbarkeit begrenzt) nutzen oder im Homeoffice arbeiten. Steuerrechtlich ist alles durch die ver.di-Bundesverwaltung mit dem Finanzamt abgestimmt.
 
Voraussetzungen:

  • Du arbeitest schon immer gern mit Zahlen und hast Spaß an Steuererklärungen?
  • Du findest dich bereits in der online-Welt zurecht und bist bereit mit der Elster-Erklärung zu arbeiten?
  • Du möchtest Dich gerne aktiv bei ver.di einbringen?
  • Du bringst die Bereitschaft zum Selbststudium mit und könntest mindestens 20 Beratungen im Jahr durchführen?
  • Du hast Zeit, um die Beratungen durchzuführen

Dann bist du genau die/der Richtige!

Wenn du z.B. in einem Betrieb/Dienststelle tätig bist, in dem/der über 20 Kolleginnen und Kollegen ver.di-Mitglied sind, wäre eine Beratung deiner ver.di-Kolleginnen und Kollegen denkbar. Oder scheidest du demnächst aus dem Berufsleben aus, hast viel Freizeit, in der du gern ehrenamtlich tätig sein möchtest? Wie wäre es dann mit einer Ausbildung zur/zum Lohnsteuerbeauftragten?
 
Für jede Region gibt es eine/n zuständige/n Betreuer*in für Lohnsteuerbeauftragte, an die/den du deine Beratungsfälle meldest, die/der aber auch für Fragen oder Probleme zur Verfügung steht.
Einmal jährlich nimmst du an einem 2- bis 3-tägigem Aufbauseminar teil, das dir die jeweiligen Neuerungen im Steuerrecht und sonstige wichtige Informationen vermittelt.

Das Konzept des Lohnsteuerservice ist schon sehr lange erprobt und ausgereift.
Es ist für unsere Mitglieder das Werbeargument schlechthin, denn mit der kostenlosen Erstellung der Steuererklärung hat man ja den Mitgliedsbeitrag eines Jahres fast schon wiedergewonnen.
 
Interessiert?
Dann melde dich per e-mail direkt bei deinem ver.di Bezirk – die Kontakte findest du auf dieser Internetseite.

Kontakt

Lohnsteuerservice

Hol Dir Dein Geld zurück!

Kostenlose Beratung für ver.di Mitglieder im Bezirk.

Der Weg durch das Steuerlabyrinth wird nicht einfacher.
Wir bieten kompetente Hilfe durch eine/n vertrauenswürdige/n Berater/in.

Der ver.di-Lohnsteuerservice verfügt über ein Team an ehrenamtlichen Lohnsteuerbeauftragten, um den Ansprüchen einer guten Steuerberatung gerecht zu werden.

Wir helfen

  • beim Steuerermäßigungsantrag
  • bei der Berechnung der Steuererstattungsansprüche
  • bei der Abfassung von Einsprüchen

Die Kosten für die Beratung sind bereits mit dem ver.di-Mitgliedsbeitrag abgegolten. Selbstverständlich wahren die Lohnsteuerbeauftragten das Steuergeheimnis und beraten vertraulich.

Wichtig

Die neuen Datenschutzbestimmungen erfordern auch für den ver.di-Lohnsteuerservice neue Einverständniserklärungen.

Diese bitte herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zum Beratungstermin mitbringen. Bei zusammen Veranlagten (Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft) unbedingt die Unterschrift des Partners/der Partnerin mitbringen.

Falls die Steuererklärung auch volljährige Kinder umfassen soll, ist auch deren Unterschrift auf der Einverständniserklärung erforderlich.

Hinweis
Es handelt sich hier um ein freiwilliges Zusatzangebot unser ehrenamtlichen Kollegen und keine der üblichen Leistungen, die dem Mitglied auf Grund der Mitgliedschaft zusteht.

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