Wer hat Anspruch auf Wohngeld, wer auf Grundsicherung? Ob Wohngeld gewährt wird, hängt von der Höhe der Miete und des Einkommens ab. Leistungen der Grundsicherung (SGB XII) werden nur erbracht, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind, d. h. ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen (z. B. Renten) oder Vermögen bestreiten können. Zur Klärung dieser Fragen bieten wir Informationen und Unterstützung an. Die Beratungen finden jeden Montag statt.
Terminvereinbarung unter: berlin.service-verdi.de
Bitte die erforderlichen Unterlagen und den Mitgliedsausweis mitbringen.
ACHTUNG - ACHTUNG
Ab dem 01.04.2022 auch wieder telefonische Beratung!
Herzlich Willkommen, liebe Kollegin und lieber Kollege!
Für ver.di-Mitglieder im ver.di-Bezirk Berlin ➢ Erwerbslosenberatung SGB III Arbeitslosengeld SGB II Arbeitslosengeld II ➢ Beratung zum Wohngeld und zur ➢ Grundsicherung im Alter – SGB XII
Montag: 14 bis 17 Uhr - Olaf unter 030 / 40793527
Dienstag: 14 bis 17 Uhr - Bernd unter 0152 / 18 93 63 73
Mittwoch: 14 bis 17 Uhr - Ulrich unter 01573 / 4629227
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr - Ulla unter 0174 / 561 65 79
Freitag: 14 bis 17 Uhr - Klaus unter 0173 / 1778821