Publikation

Erste Hilfe im Eingruppierungs-Verfahren

Handlungshilfe zur Entgeltordnung TV-L und TVöD
15.12.2021
Erste Hilfe im Eingruppierungs-Verfahren Handlungshilfe zur Entgeltordnung TV-L und TVöD


VORWORT

Bin ich richtig eingruppiert?

Diese Frage lässt sich häufig nicht einfach durch einen Blick in die Entgeltordnung klären.

Noch problematischer ist es, wenn meine Tätigkeit nicht in der Entgeltordnung abgebildet ist oder ich eine andere Tätigkeit ausübe, als in meiner Stellenbeschreibung steht.

Dann muss ich hinsichtlich der Eingruppierung sowie des Entgeltes eine tarifrechtliche Überprüfung vornehmen und etwaige Ansprüche ggf. gerichtlich einklagen.

Die nachfolgenden Hinweise sollen einen Überblick geben, welche rechtlichen und praktischen Gesichtspunkte bei der Eingruppierung von Bedeutung sind.

Die Gewerkschaft ver.di unterstützt mit Beratung und ggf. auch als Vertretung vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dafür ist aber in jedem Falle eine Vor- und Mitarbeit erforderlich. Die besteht insbesondere in einer ausführlichen Beschreibung der Tätigkeit, um daraus – in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären von ver.di – eine tarifgerechte Tätigkeitsdarstellung und bewertung unter Begründung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale erarbeiten zu können.

Diese nicht ganz einfachen Sachverhalte und das Verfahren erläutern wir in dieser Broschüre.

Sie soll als „Gebrauchsanweisung“ für die Ermittlung einer tariflichen Eingruppierung dienen und unsere Mitglieder dabei unterstützen, sich in strukturierter Art und Weise dieser Frage zu nähern.

Wir von ver.di werden Sie gern bei der Überprüfung weiter unterstützen. Wichtig ist auch, noch mal darzulegen, dass eine korrekte Eingruppierung eine tarifliche Leistung ist, die nur durch einen guten Tarifvertrag gesichert wird.

Susanne Feldkötter
Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung

Andreas Müller
Referent für ver.di Bildung + Beratung