Berliner Senat fordert Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür – vorerst keine Notdienstvereinbarung für die Kita-Eigenbetriebe

Pressemitteilung vom 24.09.2024

Ein Gespräch über eine Notdienstvereinbarung im Streikfall bei dem Kita-Eigenbetrieben ist am Dienstag, den 24. September 2024 ergebnislos zu Ende gegangen. Der Senat und die Geschäftsleitungen der Kita-Eigenbetriebe forderten in dem Gespräch, dass 70-80% der Betreuung abgesichert werden und alle Einrichtungen geöffnet bleiben sollen. Damit würde das Streikrecht der Beschäftigten in einer unverhältnismäßigen Art und Weise eingeschränkt werden.

„Was der Senat da fordert, ist keine Notdienstvereinbarung, sondern eine Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür. Der Senat sollte sich klar machen, dass das Grundgesetz auch für pädagogische Fachkräfte gilt. Statt zu versuchen, den Streik mit solchen fadenscheinigen Tricks zu verhindern, muss der Senat endlich in Verhandlungen einsteigen,“ erklärt ver.di-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

ver.di steht weiterhin für Gespräche über eine Notdienstvereinbarung zur Verfügung, wenn diese tatsächlich zum Ziel haben, einen Notbetrieb zu definieren.