Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste

ver.di: Aufklärung zu den Untreuevorwürfen an der CFM überfällig

Pressemitteilung vom 21.03.2023

Die am 20. März bekanntgewordenen Ermittlungen wegen Untreuevorwürfen in Millionenhöhe bei der Charité Facility Management (CFM) zeigen einen massiven Aufklärungsbedarf bei CFM und Charité. Tatsächlich wurden die entsprechenden Vorwürfe bereits von CFM-Mitarbeiter*innen durch eine Compliance-Meldung im Sommer 2021 erhoben. Die Mitarbeiter wurden kurz nachdem sie die Meldung erstattet hatten von Seiten der Geschäftsleitung gekündigt.

Der Aufsichtsrat (AR) der CFM wurde seitdem nur völlig unzureichend über die Compliance-Meldungen informiert. „Bis heute liegen uns als Aufsichtsrat die konkreten Meldungen nicht vor, die bei CFM und Charité eingegangen sind, obwohl wir dies als ver.di-Vertreter*innen mehrfach eingefordert haben. Als Aufsichtsräte können wir damit unserer Kontrollfunktion seit über einem Jahr nicht nachkommen. Auch die Diskussion um die Kündigung der Hinweisgeber war nicht gewünscht“ erklärt Kalle Kunkel, einer der ver.di-Vertreter im Aufsichtsrat.

Tatsächlich hatte die Charité der Staatsanwaltschaft zunächst nur einen Bericht zukommen lassen, aus dem die Schwere der Vorwürfe nicht erkennbar war. Die Staatsanwaltschaft ermittelte deshalb zunächst nicht.  Erst RBB-Recherchen aus dem Sommer 2022 führten zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens. „Offensichtlich hat dies auch bei der Charité den Druck erzeugt, die Vorwürfe ernst zu nehmen. Hätte der Aufsichtsrat schon im Jahr 2021 alle notwenigen Unterlagen bekommen, um die Angelegenheit zu prüfen, wäre nicht ein Jahr verschwendet worden.“ erklärt Kunkel weiter.  Vorsitzende des Aufsichtsrats der CFM ist die Finanzvorständin der Charité Astrid Lurati.

ver.di fordert vor dem Hintergrund der Vorkommnisse nun eine lückenlose Aufklärung sowohl der Compliance-Verstöße selbst als auch der Verfehlung im Umgang mit deren Meldung. „Der Berliner Senat muss umgehend einen Vertreter in den Aufsichtsrat der CFM entsenden. Der ganze Vorgang muss im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufgearbeitet werden“, stellt der stellvertretende Landesbezirksleiter des ver.di Landesbezirks Berlin-Brandenburg, Benjamin Roscher, abschließend fest.

 

Für Rückfragen: Jana Seppelt, Landesbezirksfachbereichsleiterin, 0151 / 15 94 88 42

 

 

 

 

 

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