Lehrkräfte wollen Festanstellung – ver.di kritisiert Bundesratsinitiative des Berliner Senats

Pressemitteilung vom 21.11.2024

ver.di kritisiert die Bundesratsinitiative des Berliner Senats, mit der die Honorarverträge der Musikschullehrkräfte nachträglich legalisiert werden sollen. Insbesondere die Begründung von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, eine Mehrheit der freiberuflichen Lehrkräfte wünsche keine Festanstellung, wird von ver.di scharf kritisiert. Für ver.di ist nicht nachvollziehbar, wie die Senatorin zu dieser Aussage gelangt. In einer Umfrage der ver.di-Fachgruppe Musik aus dem Jahr 2019 haben sich 80 % der Honorarkräfte für eine Festanstellung ausgesprochen. In Hamburg und Bremen, den beiden vergleichbaren Stadtstaaten, sind 100 % der Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen festangestellt.

Bundesweit bieten zahlreiche Musikschulen – auch in Brandenburg – den bisherigen Honorarkräften Festanstellungen an. ver.di ist nicht bekannt, dass diese Angebote in nennenswertem Umfang abgelehnt werden. Auch die Beteiligung von bis zu 700 Honorarkräften an Kundgebungen in Berlin, bei denen eine Festanstellung gefordert wurde, spricht eine deutliche Sprache. Allein in Berlin haben ca. 200 Honorarkräfte „Statusfeststellungsanträge“ bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, um ein festes Anstellungsverhältnis durchzusetzen.

ver.di weist darauf hin, dass eine Festanstellung nicht ausschließt, zusätzlich freiberuflich künstlerisch tätig zu sein oder für mehrere Musikschulen zu arbeiten.

„Die Musikschullehrkräfte und andere Lehrkräfte haben Anspruch auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das Geld, das der Berliner Senat hier bisher eingespart hat, fehlt den Beschäftigten für ihre soziale Absicherung im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente. Es ist politisch zynisch, wenn der Berliner Senat versucht, weiter auf Kosten der Beschäftigten zu sparen, und dies mit den vermeintlichen Interessen der Beschäftigten rechtfertigt. Kultursenator Joe Chialo hat versprochen, dass alle, die eine Festanstellung wollen, diese auch bekommen. Der Senat sollte an der Umsetzung dieser Zusage arbeiten, statt zu versuchen, den Anspruch der Beschäftigten auf soziale Absicherung anzugreifen“, erklärt ver.di Landebezirksleiterin Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Hintergrund der Initiative des Berliner Senats ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. In diesem wurde festgestellt, dass bisher als Honorarkräfte angestellte Lehrkräfte in der Regel einen Anspruch auf eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung haben. Eine solche bringt eine bessere soziale und arbeitsrechtliche Absicherung mit sich.

Für Rückfragen:
Konstantin Kohl, ver.di Gewerkschaftssekretär
konstantin.kohl@verdi.de
0175 2278435