In den Tarifverhandlungen für die rund 700 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden des kreiseigenen Elbe-Elster-Klinikum GmbH im Landkreis Elbe-Elster wurden am 20. September 2023 eine erste Tarifeinigung über die Zahlung eines Inflationsausgleichs erzielt. Im November und Dezember 2023 erhalten die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei jeweils 1.500€ (für Teilzeitkräfte anteilig zu ihrer Arbeitszeit). Auszubildende erhalten jeweils 750€. Damit wird die Summe für die keine Steuern und Abgaben gezahlt werden müssen voll ausgeschöpft. Gleichzeitig soll die wöchentliche Arbeitszeit ab 1. April 2024 von 40 Stunden auf 39,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich sinken. In den Verhandlungen über eine dauerhafte Entgelterhöhung konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen zur Entgelterhöhung sollen im Januar 2024 fortgesetzt werden.
Die ver.di-Tarifkommission fordert eine Angleichung der Gehälter an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und eine weitere stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit sowie die Einführung einer neuen Entgeltordnung zur Regelung der Eingruppierung.
In dem seit 2008 bestehenden Tarifvertrag konnte in den zurückliegenden Tarifverhandlungen eine vollständige Angleichung an den TVöD noch nicht erzielt werden. Bei einer in Vollzeit beschäftigten Pflegefachkraft mit 15jähriger Betriebszugehörigkeit ist das derzeitige monatliches Bruttoentgelt rund 340 EUR niedriger als das Entgelt nach dem TVöD. Zum 1. März 2024 steigt die monatliche Differenz zum TVöD auf rund 750 EUR pro Monat, wenn es bei der Elbe-Elster-Klinikum GmbH zum 1. März 2024 zu keiner Tariferhöhung kommt.
„Die Vereinbarung zur Inflationsausgleichzahlung ist ein guter erster Schritt. Jedoch brauchen wir auch eine deutliche Entgeltsteigerung und eine Angleichung an den TVöD. Es wird sonst zunehmend unmöglich werden noch Fachkräfte zu finden. Wir erwarten, dass die Verhandlungen im Januar von der Geschäftsführung konstruktiv in diesem Sinne geführt werden.“ erklärt Solveig Brombeer-Barig, Mitglied der ver.di-Tarifkommission.
„Die Vergütung der Krankenhausleistungen durch die Krankenkassen ist seit Jahren bundesweit einheitlich. Daher steht den Beschäftigten im Elbe-Elster-Klinikum die gleiche Entgeltsteigerung zu, wie sie bundesweit vereinbart wurde. Die angespannte wirtschaftliche Situation des Elbe-Elster-Klinikums darf jetzt nicht auf dem Rücken der nichtärztlichen Beschäftigten ausgetragen werden. Der ver.di-Tarifkommission ist die wirtschaftliche Situation bewusst, aber die Beschäftigten brauchen neben dem Inflationsausgleich für das Jahr 2023 und im Jahr 2024 eine Entgelterhöhung wie in den anderen Krankenhäusern.“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.
Der Landkreis Elbe-Elster ist der Eigentümer der Elbe-Elster-Kliniken GmbH.
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Ralf Franke, ver.di Verhandlungsführer
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