Berliner Senat gefährdet verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft – Entfristungsregelung im Berliner Hochschulgesetz soll gekippt werden

Pressemitteilung vom 18.10.2024

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plant eine Rolle rückwärts bei der verbindlichen Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Der Vorgängersenat hatte mit einer bundesweit beachteten Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) festgelegt, dass promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (Post-Docs) ein unbefristetes Anstellungsverhältnis angeboten werden muss, wenn das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wurde. Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt dar, um prekäre Arbeitsverhältnisse im Mittelbau zurückzudrängen. Sie stellt daneben einen wichtigen Baustein zur Demokratisierung der Universitäten dar, da Befristungen zu einer hohen Abhängigkeit der Post-Docs von ihren Vorgesetzten führen. Nicht umsonst gelten außerhalb der Wissenschaft strengere Regelungen für die Möglichkeit von Befristungen.

In einer Sitzung des Forums "Gute Arbeit an Berliner Hochschulen" gab die Senatsverwaltung nun überraschend bekannt, dass sie eine Aufweichung des Berliner Hochschulgesetzes in diesem Punkt plant.

„Für eine exzellente Wissenschaft in Berlin braucht es gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftler*innen. Gute Arbeit heißt das Angebot von unbefristeten Verträgen und die Ermöglichung von sicheren Karrierewegen. Die Hochschulen haben belastbare Vorschläge zur Umsetzung von §110 erarbeitet. Bei einer Abschaffung der verbindlichen Entfristungsregelung, war diese Arbeit für den Papierkorb. Das – und der Umgang mit uns als Beschäftigtenvertretungen im Forum - ist respektlos “, erklärt Steffi Nickel Personalrätin an der TU Berlin und aktiv bei ver.di.

Das Forum ist die zentrale Plattform, über die der Berliner Senat gemeinsam mit Vertreter*innen der Universitäten, der Gewerkschaften und der Beschäftigten bessere Beschäftigungsbedingungen diskutieren und deren Umsetzung begleiten soll. In der Sitzung sollte es eigentlich um die Umsetzung des §110 (6) - der entsprechenden Regelung aus dem BerlHG - gehen. Mit diesen Plänen werden Versprechen des Staatssekretärs Henry Marx gebrochen, der noch Anfang des Jahres eine Umsetzung der Entfristungsregelung angekündigt hatte. Der Fortschritt, der durch die BerlHG-Reform in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Grün-Rot erreicht wurde, wird damit vom CDU/SPD-Senat wieder rückgängig gemacht.

„Noch in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss 2023, nach der das ursprüngliche Einführungsdatum von 2023 auf 2025 verschoben wurde, beteuerte die SPD, dass die neue Koalition mehr Zeit für eine gute Umsetzung des §110 (6) bräuchte, die Regelung aber nicht grundsätzlich in Frage stelle. Das nun der Wissenschaftssenat unter Senatorin Czyborra die Zukunftsperspektiven der Post-Docs angreift und damit die dauerhafte Bindung hochqualifizierter Wissenschaftler*innen gefährdet, ist nicht akzeptabel. Wir erwarten eine Umsetzung geltenden Rechts durch dem Wissenschaftssenat und Rückgrat gegenüber den Hochschulvertreter*innen und Koalitionspartnern, die schon immer gegen die neue Regelung agieren“, fordert die zuständige Landesfachbereichsleitung Jana Seppelt.

 

Für Rückfragen:
Julia Dück, ver.di Gewerkschaftssekretärin
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0160-2201072