Bei dem Berliner Unternehmen HelloFresh versuchen Beschäftigte, erstmals einen Betriebsrat zu gründen. Allerdings hat der Arbeitgeber bereits im Vorfeld die Wahlen behindert, auf einer Betriebsversammlung im Juni konnte kein Wahlvorstand gebildet werden. Daher hat sich ver.di entschlossen, einen Wahlvorstand durch das Arbeitsgericht einsetzen zu lassen. Am heutigen Dienstag, dem 29. November 2022 ist das Arbeitsgericht diesem Antrag gefolgt.
„Da nun das Gericht entschieden hat, gehen wir davon aus, dass der Arbeitgeber die Entscheidung auch akzeptiert und auf weitere juristische Auseinandersetzungen verzichtet. Es wäre zermürbend und unnötig, wenn der Arbeitgeber aus taktischen Gründen Rechtsmittel einlegt und vor das Landesarbeitsgericht zieht. Aus unserer Sicht ist die Rechtslage eindeutig. Es wäre den Beschäftigten nicht zu vermitteln, wenn der Arbeitgeber die Mühlen der Justiz benutzen würde, um auf Zeit zu spielen, um somit die Betriebsratswahl zu blockieren und zu verzögern“, sagt Franziska Foullong, zuständige Gewerkschaftssekretärin im ver.di-Fachbereich Handel Berlin-Brandenburg.
HelloFresh ist ein Lebensmittelhändler, der so genannte Kochboxen mit Rezepten im Abosystem vertreibt. Das Unternehmen wurde 2011 in Berlin gegründet und ist inzwischen in zahlreichen Ländern aktiv. HelloFresh beschäftigt insgesamt knapp 15.000 Personen, davon am Standort Berlin rund 1.300, die den Betriebsrat wählen dürfen. Bislang gibt es bei HelloFresh in Berlin keinen Betriebsrat.
Die Betriebsratswahlen sind grundsätzlich durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Kann in einem betriebsratslosen Betrieb in einer Betriebsversammlung kein Wahlvorstand gebildet werden, kann das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen. Diese Bestellung durch das Arbeitsgericht müssen mindestens 3 Wahlberechtigte dort beantragen. Dies ist mit Unterstützung von ver.di im August 2022 erfolgt (vgl. dazu § 17 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes).
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