Das Landesarbeitsgericht hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Dies hat jedoch keine Auswirkung mehr auf die laufende Tarifauseinandersetzung. Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts sind weitere Streikmaßnahmen auf unbestimmte Zeit untersagt. ver.di wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des LAG seine weiteren Optionen für den Bereich der Beschäftigten in den Kita- Eigenbetrieben des Landes Berlin prüfen.
Seit fast zwei Jahren engagieren sich die pädagogischen Fachkräfte in den KEBs für die Verbesserung sowohl der pädagogischen Qualität als auch der Arbeitsbedingungen. Für das Ziel, einen Tarifvertrag pädagogische Qualität und Entlastung durchzusetzen, hatten die Beschäftigten seit dem Sommer diesen Jahres immer wieder gestreikt. Da der Berliner Senat jede konstruktive Verhandlung zu dem Thema jedoch bislang verweigert, stimmten 91,7% der pädagogischen Fachkräfte für die Aufnahme eines unbefristeten Streiks. Dieser sollte am 30. September 2024 beginnen. Statt konstruktive Lösungen zu suchen, hat der Berlin Senat den Weg zum Gericht gesucht.
„Gerade angesichts der massiven Grundrechtseinschränkung, die dieses Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bedeutet, haben wir heute mit einer anderen Entscheidung gerechnet. Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und behalten uns danach weitere Schritte vor. Der Senat muss wissen, dass mit diesem Urteil die Kita-Krise nicht verschwunden ist. ver.di wird weiter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Druck machen, dass der Senat seiner Verantwortung nachkommt und für echte Verbesserungen in den Kitas sorgt. Das ist auch eine Zukunftsfrage für uns als Gesellschaft“ erklärt ver.di-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.
„Dass uns mit diesem Urteil die Möglichkeit genommen wird, konsequent für unser Recht und die Rechte der uns anvertrauten Kinder zu kämpfen, ist eine große Enttäuschung. Jetzt muss der Berlin Senat sagen, was er zu tun gedenkt, um die Situation in den Kitas zu verbessern. Frau Günther-Wünsch kann sich gern ein Bild vor Ort machen, dass es in Berlin keine einzige Kita gibt, in der mit einem Schlüssel von einer Fachkraft auf 5,1 Kinder gearbeitet wird, wie sie es im Abgeordnetenhaus behauptet hat. Wir erwarten jetzt Handeln statt weiterer Schönrederei“ erklärt Martina Breitmann, stellv. Kita-Leiterin in einem Kita-Eigenbetrieb und Mitglied der ver.di Tarifkommission.
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Kalle Kunkel, Pressesprecher ver.di Berlin-Brandenburg
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