• Landesbezirk Berlin-Brandenburg

    Tarifrunde öffentlicher Dienst

Tarifrunde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tarifrecht der Länder: Fragen und Antworten (bitte anklicken)

Wer ist betroffen?

Beschäftigte, deren Arbeitgeber das Land Berlin oder das Land Brandenburg ist, fallen unter das Tarifrecht der Länder. Das sind in Berlin alle, die in einem Bezirksamt arbeiten, den Senatsverwaltungen und Landesbehörden, in den Kitaeigenbetrieben oder den Schulhorten und bei der Berliner Feuerwehr, aber auch wer in den Musikschulen, den Landestheatern oder kommunalen Museen ein Arbeitsverhältnis mit dem Land hat, ist betroffen. In Brandenburg betrifft es alle Beschäftigten, die in den Landesministerien und nachgeordneten Behörden arbeiten, also Finanzämter, Gerichte und Justiz aber auch die Straßenmeistereien und die Hochschulen des Landes Brandenburg.

Kitas und Horte in Brandenburg sind nicht betroffen, da sie entweder in kommunaler oder privater Trägerschaft betrieben werden. Bei kommunaler Trägerschaft greift das Tarifrecht der Kommunen.

Auch die Nahverkehrsunternehmen sind von der Länderrunde nicht betroffen. Für sie gilt entweder der TV-N Berlin oder der TV-N Brandenburg. Beide sind allerdings parallel im Frühjahr 2019 in eigenen Tarifrunde zur Neuverhandlung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen.

Für viele Bereiche ist das Ländertarifrecht deshalb gültig, weil es in Haustarifverträgen für den jeweiligen Bereich vereinbart wurde. Oft handelt es sich um frühere Landesbereiche, die ausgegründet wurden.

In Berlin gilt das für alle Universitäten und Hochschulen (mit Ausnahme der HWT) wie zum Beispiel Technische Universität, Freie Universität, Humboldtuniversität und Alice-Salomon-Hochschule.

Ebenso sind die Tochter des Technik-Museums die T&M GmbH, die Ki.D.T. GmbH und Berlin Partner sowie die Stiftung Berliner Mauer und die Opernstiftung über Haustarifverträge im Tarifrecht der Länder.

Wichtig ist die Tarifrunde auch für alle Beamtinnen und Beamtinnen der Bundesländer Berlin und Brandenburg, in Brandenburg auch für die Kommunalbeamten. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass die Gesetzgeber für ihre Beamten und Beamtinnen die Tarifergebnisse für die Arbeitnehmer zu berücksichtigen haben und keine Abkoppelung erfolgen darf.Da sich die Pensionen der Beamten außer Dienst nach den Besoldungen der aktiven Beamten zu richten hat, profitieren auch die Versorgungsempfänger von den Ergebnissen der Tarifrunde.

Die öffentliche Hand lässt in vielen Bereichen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge durch private Träger erbringen. Das waren in der Vergangenheit oft die Wohlfahrtsverbände wie Deutsches Rotes Kreuz oder Arbeiterwohlfahrt, heute aber auch von privaten Trägern, bei denen die nicht der Gemeinwohlgedanke im Vordergrund steht. Das gilt für die Bereiche der sozialen Arbeit, Kitas, Horte, Behindertenpflege, Altenpflege, für das Betreiben von Beratungsstellen wie zum Beispiel Schuldnerberatungen, oder von Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose. Diese Träger haben gegen die öffentliche Hand Ansprüche auf staatliche Zuschüsse „Zuwendungen“ für die Erbringung solcher Leistungen. Auch bei diesen ist die Höhe der nach dem jeweiligen Tarifrecht bezahlten Löhne ein entscheidender Faktor. Es gilt das sog. Besserstellungsverbot. Für Beschäftigte bei den privaten Trägern ist das vergleichbare Einkommen eines Landesbeschäftigten die Höchstbezahlung, weil das staatliche Haushaltsrecht dies vorschreibt. In der Praxis liegen die Bezahlungen bei den privaten Trägern viele Prozentpunkte gegenüber den Landesbeschäftigten zurück. Trotzdem bietet jede Lohnerhöhung bei den Landesbeschäftigten auch für die Beschäftigten bei den Freien Trägern, bei den Zuwendungsempfängern wieder eine neue Chance auf eine Lohnerhöhungsverhandlung.



Wie viele Beschäftigte sind betroffen?

Beim Land Berlin arbeiten etwa 110 000 Arbeitnehmer/-innen und Beamt/-innen, etwa zu jeweils 50 %, bei den Berliner Hochschulen und Universitäten sind es um die 24. 000 Beschäftigte.

Für die anderen Bereichen muss noch mal mit rund 5000 bis 10 000 Betroffenen gerechnet werden.

Im Bereich der sog. Zuwendungsempfänger arbeiten mehrere Zehntausend Menschen in Berlin.

Die Brandenburger Landesverwaltung hat insgesamt (Beamte und Arbeitnehmer) ca. 45.000 Beschäftigte. Auch in Brandenburg gibt es Betroffene mit Haustarifverträgen zum Beispiel die Stiftung preußische Schlösser und Gärten mit rund 2000 Betroffenen.



Worum geht es eigentlich bei der Tarifrunde?

Zuallererst einmal geht es um die Einkommen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern sich von Jahr zu Jahr, die Wirtschaft wächst in unterschiedlichen Maßen, es gibt die Teuerung bei den Lebenshaltungskosten und Produktivitätsgewinne.

Deshalb werden die Einkommenstarifverträge immer nur für eine kürzere Laufzeit vereinbart (in den letzten Jahren waren es häufig 24 Monate) Im Anschluss wird geprüft, wie sich die wirtschaftliche Situation entwickelt hat, danach müssen neue Löhne vereinbart werden. Wird keine neue Lohnhöhe vereinbart, tritt sogar ein Lohnverlust ein, da die Kaufkraft in der Zwischenzeit kleiner geworden ist.

Die Tabellen der Monatsentgelte und sonstigen Einkommensbestandteile sind von ver.di zum Jahresende 2018 gekündigt worden.

ver.di fordert:
  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 6 Prozent, mindestens aber um 200 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro
  • Zusätzliche Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro
  • Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme der Auszubildenden
  • Tarifierung der Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- und praxisintegrierten Studiengängen
  • Laufzeit 12 Monate


Gegenüber der Privatwirtschaft und den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes besteht Nachholbedarf. Einzelheiten zum wirtschaftlichen Kontext der Tarifforderung finden sich auf der Seite: https://wir-sind-es-wert.verdi.de



Warum wird in Berlin so viel über den Sozial- und Erziehungsdienst gesprochen?

Weil es Bezahlungsunterschiede zwischen Berlin und den anderen Bundesländern gibt und für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein großer Personalmangel besteht. Allerdings ist das Niveau in Berlin nicht immer schlechter als in anderen Bundesländern, sondern gerade für Einsteiger/-innen oder je nach genauer Tätigkeit ist es auch besser. Allerdings sind die Einkommen gerechnet auf ein ganzes Berufsleben und bei längerer Beschäftigung in anderen Bundesländern zum Teil sehr deutlich besser.

Hintergrund ist, dass für Berlin das Tarifrecht der Länder gilt und anderswo das Tarifrecht der Kommunen. Berlin ist ein Stadtstaat. Deshalb gibt es in Berlin keine gesonderten Kommunen und keine Kommunalverwaltung. In anderen Bundesländern sind zum Beispiel Kitas, Horte und Jugendämter Sache der Kommunen. Die Kommunen haben sich in einem Arbeitgeberverband zusammengeschlossen für den ver.di das kommunale Tarifrecht verhandelt, den TVöD.

Es ist ver.di gelungen, in den letzten Jahren für die Eingruppierungen der Beschäftigten der Kommunen Verbesserungen zu erreichen. Besondere Aufwertungsschritte konnten für die Erzieherinnen erreicht werden, die inzwischen eine eigene Tabelle, die sog. S-Tabelle haben.

In der letzten Tarifrunde der Länder im Jahr 2017 war es ein besonderer Schwerpunkt bei den Einkommen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Ländertarifrecht, mit den Kommunen gleichzuziehen. Die Tarifrunde wurde mit zwei Teilerfolgen abgeschlossen.

  1. Für alle Erzieherinnen konnte eine dynamische Zulage von 80 Euro und für einige Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen eine dynamische Zulage von 100 Euro im Monat vereinbart werden. Infolge der Zulage wird jetzt in einigen Bereichen für Neueingestellte im Tarifrecht der Länder etwas besser gezahlt als bei den Kommunen. Allerdings bleibt das Einkommen für länger Beschäftigte und auf das Lebenseinkommen gerechnet i.d.Regel immer noch hinter dem vergleichbarer Arbeitnehmer/-innen bei den Kommunen zurück, teilweise sogar sehr deutlich.
  2. Mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wurde vereinbart, dass bis Ende 2018 (während der Laufzeit des letzten Entgelttarifvertrages) alle generellen Verbesserungen bei Eingruppierungen für Beschäftigtengruppen bei den Arbeitgeberverbänden der Kommunen oder des Bundes, gemeinsam ausgewertet werden und darüber zu verhandeln ist, welche Verbesserungen auch für den Bereich der Länder übernommen werden sollen. Dies betraf ausdrücklich auch den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.


ver.di setzt sich für die Aufwertung von sozialen Berufen ein. Weder die Sozial- und Erziehungsberufe noch die Pflegeberufe werden so bezahlt und eingruppiert, wie es nach Überzeugung von ver.di angemessen wäre. Deshalb will ver.di in den Gesprächen erreichte Verbesserungen in den jeweiligen Bereichen des öffentlichen Dienstes auf die anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes übertragen.



Gibt es auch für andere Berufsgruppen Verbesserungen?

In der letzten Tarifrunde hat ver.di mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbart, dass während der Laufzeit des Tarifergebnisses 2017 gemeinsam ausgewertet wird, welche strukturellen Verbesserungen es in den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes für Beschäftigtengruppen bei der Eingruppierung gegeben hat. Sodann sollte darüber verhandelt werden, welche Verbesserungen für alle Beschäftigten auch für den Bereich der Länder übernommen werden sollen. Dabei geht es um eine stufengleiche Höhergruppierung, die Entzerrung der Entgeltgruppe 9, Verbesserungen für Ingenieure, IT-Fachkräfte und viele andere Bereiche mehr.

Anders als erwartet hat die Arbeitgeberseite die Verhandlungen zu den Verbesserungen bei der Eingruppierung sehr schleppend geführt. Sie hat den Streik der Beschäftigten an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfallen für eine bessere, den Patienten zu Gute kommende Personalbemessung zum Anlass genommen, alle schon vereinbarten Verhandlungstermine abzusagen. Nach Wiederaufnahme der Gespräche im Spätherbst ließ die TdL nur bei wenigen Bereichen die Bereitschaft zu Verbesserungen erkennen, machte sie jedoch in allen Fällen von der Erfüllung von Gegenforderungen abhängig. Sie wollten Verschlechterungen bei der Kern-Norm der Eingruppierung, § 12 TV-L. Außerdem sollten sämtliche Kosten von Verbesserungen bei einigen Berufen und Beschäftigtengruppen komplett in der Einkommensrunde 2019 gegenfinanziert werden! Das bedeutet, dass alle Beschäftigten keine oder geringere Lohnerhöhungen bekommen würden, weil einige Berufe und Beschäftigtengruppen künftig etwas aufgewertet und damit besser bezahlt würden. Das hieße, die Verbesserungen und Aufwertungen würden von den Beschäftigten selbst bezahlt werden müssen!

ver.di hat der Arbeitgeberseite vorgeschlagen, im Rahmen der Tarifrunde 2019 für diese Verhandlungen einen sinnvollen Abschluss zu erreichen. Deshalb wird bei den aktuellen Tarifverhandlungen auch über die strukturellen Verbesserungen gesprochen. Bislang beharrt die Arbeitgeberseite jedoch auf ihren Gegenforderungen. Es ist deshalb ungewiss, ob am Ende hierzu ein Kompromiss abgeschlossen werden kann.



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