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    Rechtsschutz

    Rechtsbeistand
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Damit Sie zu Ihrem Recht kommen

Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen erhält jedes ver.di-Mitglied, wenn Aussichten auf Erfolg bestehen, im konkreten Rechtsfall die Wartezeit (eine Mitgliedschaft von drei Monaten, bevor der Rechtsfall eingetreten ist) erfüllt ist und in der Vergangenheit Beiträge in satzungsgemäßer Höhe gezahlt wurden.

Rechtsauskünfte werden schon ab Beginn der ver.di-Mitgliedschaft und Beitragszahlung erteilt.

Aktuell - in schwierigen Zeiten - konzentrieren wir uns auf sehr dringende Angelegenheiten.

Im Falle der Kündigung des Arbeitsvertrags nehmen Sie bitte im Bezirk Berlin ohne weitere Verzögerung über die Telefonnummer 030-88 666 Kontakt mit der Rechtsschutzabteilung auf. Hier ist Eile geboten – eine Kündigung kann rechtlich wirksam nur innerhalb von drei Wochen mit einer Klage beim Arbeitsgericht angegriffen werden.

Halten Sie bitte das Kündigungsschreiben und den Arbeitsvertrag sowie die letzte Verdienstbescheinigung bereit. Notieren Sie sich das Datum des Empfangs des Kündigungsschreibens.

In allen anderen (auch wichtigen) Beratungsfragen nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit ihrem zuständigen Fachbereich auf.

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